Im Falle einer Anforderung nach §
2 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5, 7 und 8 dürfen auch diejenigen, die nicht Leistungspflichtige sind, Rechte zur Nutzung der Sache nicht ausüben, soweit diese den Rechten des Leistungsempfängers entgegenstehen würden. §
11 gilt sinngemäß.
§ 71 BLG ... Lagerstroh. (4) § 3 Abs. 1, 4 bis 6, § 4 Abs. 2, § 11 Satz 1, § 12 , § 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5, § 16, § 17 Abs. 1 und § ...