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§ 2 - Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau (KohleUGrV k.a.Abk.)

V. v. 07.01.1969 BGBl. I S. 16
Geltung ab 12.01.1969; FNA: 750-13-2 Bergbau

§ 2 Abbauplanung, Rationalisierung



Das Unternehmen muß gewährleisten, daß es

1.
die Lagerstätte nach den vorgegebenen natürlichen Verhältnissen innerhalb eines Steinkohlenbergbaugebietes und nach bergwirtschaftlichen und bergtechnischen Erfordernissen abbauen kann, um insbesondere einen geeigneten Zuschnitt der Baufelder für die einzelnen Steinkohlenbergwerke sicherzustellen;

2.
alle Möglichkeiten der inner- und überbetrieblichen Rationalisierung der Betriebe in einem Steinkohlenbergbaugebiet, insbesondere für regional zusammenhängende Gruppen von Steinkohlenbergwerken nutzen kann.

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Zitierungen von § 2 Verordnung über die Maßstäbe für die Ermittlung der optimalen Unternehmensgrößen im Steinkohlenbergbau

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 KohleUGrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KohleUGrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 KohleUGrV Optimale Unternehmensgröße, Steinkohlenbergbaubereich
... im Sinne des § 18 Abs. 1 des Gesetzes gelten die in den §§ 2 bis 5 festgesetzten Maßstäbe für den Steinkohlenbergbaubereich eines Unternehmens. ...