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Zitierungen von § 6 Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAMKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BAMKostV Berechnung der Gebühren
... nur diese abgerechnet. (3) Die Gebühr kann im Einzelfall erhöht (§ 6 ) oder ermäßigt werden (§ ...
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