Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 TauchPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TauchPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 TauchPrV Anwendungsbereich (vom 01.10.2016)
... Stelle bei nach Art und Einrichtung geeigneten Taucherbetrieben Fortbildungsgänge nach § 4 durchführen oder durchführen lassen. (2) Zum Nachweis von Kenntnissen, ...
§ 3 TauchPrV Zulassungsvoraussetzungen
...  3. die regelmäßige Teilnahme am Fortbildungsgang gemäß § 4 und 4. den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze der Deutschen ...
§ 14 TauchPrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 17.12.2019)
... Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von § 4 Abs. 3 Satz 2 am 1. Juni 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum ... Geprüfter Taucher vom 8. Oktober 1980 (BGBl. I S. 1936) außer Kraft. (2) § 4 Abs. 3 Satz 2 tritt am 1. Januar 2003 in ...
Anlage 3 TauchPrV (zu § 4 Abs. 3) Dauer und Inhalt der betrieblichen Fortbildung (vom 17.12.2019)
Anlage 4 TauchPrV (zu § 4 Abs. 2) Dauer und Inhalt des Fortbildungslehrgangs (vom 17.12.2019)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungs- und Umschulungsverordnungen
V. v. 01.03.2016 BGBl. I S. 336
Artikel 2 HandwFortbÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Taucher/Geprüfte Taucherin
... Stelle bei nach Art und Einrichtung geeigneten Taucherbetrieben Fortbildungsgänge nach § 4 durchführen oder durchführen lassen." 2. § 4 Absatz 3 wird wie ... nach § 4 durchführen oder durchführen lassen." 2. § 4 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz ...