interne Verweise§ 41 KFürsV Einzelfallprüfung (vom 21.12.2007) ... nach der Besonderheit des Einzelfalls. Hierbei sind vor allem die in den §§ 42 bis 47 aufgeführten Billigkeitsgründe zu ...
§ 52 KFürsV Rundungsvorschriften (vom 25.07.2017) ... sind auf volle Euro abzurunden. (5) Die Erhöhungsbeträge nach § 44 sind auf den nächst höheren durch 50 Euro teilbaren Betrag ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 18 BVGuSozEntsRÄndG Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge ... die Wörter und Vermögen" eingefügt. j) Die Angabe zu § 44 wird wie folgt gefasst: Ausschluss des Einsatzes von Vermögen § ... 44 wird wie folgt gefasst: Ausschluss des Einsatzes von Vermögen § 44 ". k) Die Angabe zu § 48 wird wie folgt gefasst: ... Freibetrag für Erwerbstätige nach § 24" ersetzt. 36. § 44 wird wie folgt gefasst: § 44 Ausschluss des Einsatzes von Vermögen ... § 24" ersetzt. 36. § 44 wird wie folgt gefasst: § 44 Ausschluss des Einsatzes von Vermögen (1) Schwerbeschädigten und ... 42 Abs. 1 und 2, § 43 und §§ 45 bis 47 sowie Erhöhungsbeträge nach § 44 nur in besonders begründeten Fällen zuzuerkennen." 40. § 49 Abs. 1 ... sind auf volle Euro abzurunden. (5) Die Erhöhungsbeträge nach § 44 sind auf den nächst höheren durch 50 Euro teilbaren Betrag aufzurunden." ...
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