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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Leasingfachwirt/Geprüfte Leasingfachwirtin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 LeasFachwirtPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LeasFachwirtPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 LeasFachwirtPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (vom 17.12.2019)
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu ...
§ 3 LeasFachwirtPrV Gliederung und Inhalt der Prüfung
... ist unbeschadet des § 6 schriftlich und mündlich nach Maßgabe der §§ 4 und 5 durchzuführen. (3) Die einzelnen Prüfungsteile können in ...
§ 7 LeasFachwirtPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... in den Fächern des wirtschaftszweigübergreifenden Prüfungsteils nach § 4 sind einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen ist das arithmetische Mittel zu ...
§ 8 LeasFachwirtPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... 1. in allen Fächern des wirtschaftszweigübergreifenden Prüfungsteils nach § 4 , 2. in allen Fächern des wirtschaftszweigspezifischen Prüfungsteils nach ...
Anlage 2 LeasFachwirtPrV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... 1. Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigübergreifenden Teils nach § 4 mit Note, 2. Benennung und Bewertung der Fächer des ...
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