Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 156 Kostenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 156 KostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 157 KostO Zurückzahlung, Schadensersatz (vom 01.09.2009)
... zu erstatten. Hatte der Kostenschuldner einen Antrag auf Entscheidung des Landgerichts nach § 156 Abs. 1 innerhalb eines Monats seit der Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung gestellt, so ... gemäß Absatz 1 wird auf Antrag des Kostenschuldners in dem Verfahren nach § 156 entschieden. Die Entscheidung ist nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 21 FGG-RG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (vom 05.08.2009)
...  3. In § 30a Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „§§ 14, 156 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes" durch die ... durch die Wörter „§ 14 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 156 der Kostenordnung, nach § 66 des Gerichtskostengesetzes, nach § 57 des Gesetzes ...
Artikel 24 FGG-RG Änderung der Bundesnotarordnung
... die Wörter „so steht dem Notar oder dessen Rechtsnachfolger die Beschwerde nach § 156 der Kostenordnung zu" durch die Wörter „so kann der Notar oder dessen ... „so kann der Notar oder dessen Rechtsnachfolger die Entscheidung des Landgerichts nach § 156 der Kostenordnung beantragen" ersetzt. 5. In § 78a Abs. 2 Satz 1 werden die ...
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Vormundschafts-," gestrichen. 38. § 156 wird wie folgt gefasst: „§ 156 Einwendungen gegen die Kostenberechnung ... gestrichen. 38. § 156 wird wie folgt gefasst: „§ 156 Einwendungen gegen die Kostenberechnung (1) Gegen die Kostenberechnung (§ 154), ... eines Monats seit der Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung im Wege der Beschwerde (§ 156 Abs. 1 Satz 1) erhoben" durch die Wörter „einen Antrag auf Entscheidung des ... durch die Wörter „einen Antrag auf Entscheidung des Landgerichts nach § 156 Abs. 1 innerhalb eines Monats seit der Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung gestellt" ...

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 13 2. KostRMoG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... des Gerichts- und Notarkostengesetzes" und die Wörter „der Beschwerde nach § 156 der Kostenordnung," durch die Wörter „über den Antrag nach § 127 des ...
Artikel 14 2. KostRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... „§ 89 des Gerichts- und Notarkostengesetzes" und die Wörter „§ 156 der Kostenordnung" durch die Wörter „§ 127 des Gerichts- und ... ersetzt. 3. In § 64 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „§§ 154 bis 157 der Kostenordnung" durch die Wörter „Die §§ 19, 88 bis 90 und ...

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 14 1. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
... über das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde nach Absatz 1 und 2 sowie nach §§ 14, 156 der Kostenordnung, der Beschwerde nach § 66 des Gerichtskostengesetzes, nach § 14 der ...