interne Verweise§ 71 AsylG Folgeantrag (vom 27.02.2024) ... der Ausländer das Bundesgebiet zwischenzeitlich verlassen hatte, gelten die §§ 47 bis 67 entsprechend. In den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder wenn ...
§ 71a AsylG Zweitantrag (vom 28.08.2007) ... (3) Der Aufenthalt des Ausländers gilt als geduldet. Die §§ 56 bis 67 gelten entsprechend. (4) Wird ein weiteres Asylverfahren nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2439
Artikel 2 AsylRÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 59 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 59a Erlöschen der ... Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. b) Absatz 3 wird aufgehoben. 4. In § 59 Absatz 2 wird die Angabe „§ 56 Abs. 3" durch die Angabe „§ 59a Absatz ... Abs. 3" durch die Angabe „§ 59a Absatz 2" ersetzt. 5. Nach § 59 werden die folgenden §§ 59a und 59b eingefügt: „§ 59a ... gegen den Ausländer bevorstehen. (2) Die §§ 56, 58, 59 und 59a Absatz 2 gelten entsprechend." 6. § 60 wird wie folgt gefasst: ...
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