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Anlage 2 - Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG)

neugefasst durch B. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1720; zuletzt geändert durch Artikel 406 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.08.2004; FNA: 7847-26 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage 2 (zu § 5 Abs. 3 Nr. 2) Verhältnis des Wertes des flächenbezogenen Betrages je Hektar förderfähige Fläche, die am 15. Mai 2003 als Dauergrünland genutzt wurde, bezogen auf den Wert des flächenbezogenen Betrages je Hektar für die sonstigen förderfähigen Flächen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert


Region

Wertverhältnis
sonstige förderfähige Flächen Dauergrünland
Baden-Württemberg10,177
Bayern10,296
Brandenburg und Berlin 10,254
Hessen10,145
Mecklenburg-Vorpommern10,194
Niedersachsen und Bremen 10,391
Nordrhein-Westfalen10,392
Rheinland-Pfalz10,175
Saarland10,192
Sachsen10,209
Sachsen-Anhalt10,158
Schleswig-Holstein und Hamburg 10,262
Thüringen10,180




 

Zitierungen von Anlage 2 BetrPrämDurchfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BetrPrämDurchfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrPrämDurchfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BetrPrämDurchfG Bestimmung des Referenzbetrages der einheitlichen Betriebsprämie (vom 05.04.2008)
... Fläche, die am 15. Mai 2003 als Dauergrünland genutzt wurde, das in der Anlage 2 vorgesehene Wertverhältnis zu dem flächenbezogenen Betrag je Hektar für die ... besonderer regionaler Gegebenheiten abweichend von Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 2 das dort bestimmte Wertverhältnis zu ändern, indem der Wert für das ...