§ 33 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 33 AVAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094
Artikel 6 EGAUG Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes (vom 18.06.2011) ... durch das Wort „Vollstreckungsabwehrklage" ersetzt. b) Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst: „§ 33 (weggefallen)". c) Die ... ersetzt. b) Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst: „§ 33 (weggefallen)". c) Die Angabe zu Teil 2 Abschnitt 2 wird wie folgt gefasst: ... durch die Wörter „§ 53 Absatz 1 und § 119" ersetzt. 6. § 33 wird aufgehoben. 7. Teil 2 Abschnitt 2 wird ...
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