Änderung Besoldungsgruppe B 10 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 01.08.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Besoldungsgruppe B 10 Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes, alle Änderungen durch Artikel 1 ProfBesNeuG am 1. August 2013 und Änderungshistorie des BBesO A/B

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Besoldungsgruppe B 10 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
Besoldungsgruppe B 10 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514

(Textabschnitt unverändert)

Besoldungsgruppe B 10


(Text alte Fassung) nächste Änderung

Direktor des Bundesrates

(Text neue Fassung)

 
Ministerialdirektor

- als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung -

- als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung -

Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund

vorherige Änderung

General 1)

Admiral 1)



---
1)
Erhält als Generalinspekteur der Bundeswehr eine Amtszulage nach Anlage IX.



General1

Admiral1



---
1
Erhält als Generalinspekteur der Bundeswehr eine Amtszulage nach Anlage IX.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed