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Zitierungen von § 2014 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2014 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2016 BGB Ausschluss der Einreden bei unbeschränkter Erbenhaftung
... Die Vorschriften der §§ 2014 , 2015 finden keine Anwendung, wenn der Erbe unbeschränkt haftet. (2) Das Gleiche ...
§ 2017 BGB Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft
... Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die in § 2014 und in § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 305 ZPO Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (vom 26.11.2015)
... Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014 , 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der ... überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner nach dem § 1489 Abs. 2 und den §§ 2014 , 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehen.  ...
§ 782 ZPO Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger
... Erbe kann auf Grund der ihm nach den §§ 2014 , 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden nur verlangen, dass die ...
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