(nur bei geänderter Numerierung hier alte Norm auswählen)§ 1 Bundeszentralregister§ 3 Inhalt des Registers§ 7 Aussetzung zur Bewährung§ 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten§ 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht§ 19 Aufhebung von Entscheidungen§ 20a Namensänderung§ 21a Automatisiertes Auskunftsverfahren§ 21a (neu) § 25 Anordnung der Entfernung§ 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen§ 27 Speicherung§ 28 Behandlung§ 29 Erledigung§ 30 Antrag§ 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis§ 30c Elektronische Antragstellung§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses§ 34 Länge der Frist§ 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen§ 37 Ablaufhemmung§ 39 Anordnung der Nichtaufnahme§ 40 Nachträgliche Eintragung§ 41 Umfang der Auskunft§ 42 Auskunft an den Betroffenen§ 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke§ 42c Protokollierungen§ 44a Versagung der Auskunft§ 45 Tilgung nach Fristablauf§ 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung§ 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen§ 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen§ 51 Verwertungsverbot§ 52 Ausnahmen§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen§ 54 Eintragungen in das Register§ 55 Verfahren bei der Eintragung§ 56a Mitteilung über ausländische Verurteilungen§ 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen§ 58 Berücksichtigung von Verurteilungen§ 60 Eintragungen in das Erziehungsregister§ 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister§ 62 Suchvermerke§ 63 Entfernung von Eintragungen§ 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen§ 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen§ 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister§ 69 Übergangsvorschriften