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Zitierungen von § 21a BZRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21a BZRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BZRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 61 BZRG Auskunft aus dem Erziehungsregister (vom 01.05.2020)
... Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet der §§ 21a , 42a - nur mitgeteilt werden 1. den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für ...
§ 69 BZRG Übergangsvorschriften (vom 09.12.2022)
... geltenden Fassung ist erst ab dem 1. Mai 2018 anzuwenden. Bis zum 30. April 2018 ist § 21a Satz 2 in der am 20. November 2015 geltenden Fassung weiter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3420
Artikel 2 VO2019/816-DG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... Übermittlung personenbezogener Daten" ersetzt. 4. In § 21a Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „Protokolldaten" ein Komma und die Wörter „soweit sie ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2732, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 7. BZRGÄndG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... Satz 1" durch die Wörter „§ 494 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 11. § 21a wird § 21. 12. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt:  ... ersetzt. 11. § 21a wird § 21. 12. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „§ 21a Protokollierungen (1) Die ... 21. 12. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt: „ § 21a Protokollierungen (1) Die Registerbehörde fertigt zu den von ihr erteilten ... Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§§ 42a, 42c" durch die Angabe „ §§ 21a , 42a" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 41 Abs. 4" durch ... 29. Juli 2017 geltenden Fassung ist erst ab dem 1. Mai 2018 anzuwenden. Bis zum 30. April 2018 ist § 21a Satz 2 in der am 20. November 2015 geltenden Fassung weiter ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 52 2. DSAnpUG-EU Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... durch die Wörter „der betroffenen Personen" ersetzt. 5. § 21a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 wird das Wort ... 29. Juli 2017 geltenden Fassung ist erst ab dem 1. Mai 2018 anzuwenden. Bis zum 30. April 2018 ist § 21a Satz 2 in der am 20. November 2015 geltenden Fassung weiter ...
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