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Zitierungen von § 37 BZRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 BZRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BZRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 BZRG Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
... der Besserung und Sicherung noch nicht erledigt oder die Strafe noch nicht erlassen ist. § 37 Abs. 1 gilt entsprechend. (3) Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2732, 3431; zuletzt geändert durch Artikel 53 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 1 7. BZRGÄndG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung unberücksichtigt." 27. In § 37 Absatz 1 werden die Wörter „Hat ein Verurteilter" durch die Wörter „Haben ...