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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KarFahrzbMErprobV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KarFahrzbMErprobV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KarFahrzbMErprobV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 20.07.2007)
... Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und mit Ausnahme von § 3 am 31. Juli 2009 außer Kraft. (2) Die Verordnung über die Erprobung einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Erprobungsverordnungen
V. v. 17.07.2007 BGBl. I S. 1402
Artikel 12 ErprobVÄndV Änderung der Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
... am Ende der Ausbildung zusammen durchgeführt werden." 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Übergangsregelung Auf ... werden." 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Übergangsregelung Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli ... Verordnung weiter anzuwenden." 3. In § 4 Abs. 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe „§ 3 am 31. Juli 2009" ersetzt. ... Abs. 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe „§ 3 am 31. Juli 2009" ersetzt.  ...
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