Änderung § 44 AZR-Gesetz vom 28.08.2007

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§ 44 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.08.2007 geltenden Fassung
§ 44 n.F. (neue Fassung)
in der am 28.08.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 44 Inkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren


vorherige Änderung

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 40 und 41 am Tage nach der Verkündung in Kraft.



Von den in diesem Gesetz getroffenen Regelungen des Verwaltungsverfahrens der Länder kann mit Ausnahme von § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 3 Satz 3 und § 11 Abs. 1 nicht durch Landesrecht abgewichen werden.

 



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