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Synopse aller Änderungen des AZR-Gesetz am 01.01.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2018 durch Artikel 3 des GrSiAuslG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des AZRG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2018 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3155 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel Kapitel 1 Registerbehörde und Zweck des Registers § 1 Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers Kapitel 2 Allgemeiner Datenbestand des Registers Abschnitt 1 Anlaß der Speicherung, Inhalt § 2 Anlaß der Speicherung § 3 Allgemeiner Inhalt § 4 Übermittlungssperren § 5 Suchvermerke Abschnitt 2 Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht § 6 Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung § 7 Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe § 8 Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege § 9 Aufzeichnungspflicht bei Speicherung Abschnitt 3 Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden Unterabschnitt 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen § 10 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung § 11 Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten § 12 Gruppenauskunft § 13 Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung § 14 Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen § 15 Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz § 16 Datenübermittlung an Gerichte § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt § 17a Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen § 18 Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung § 18a Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen § 18b Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen § 18c Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden § 18d Datenübermittlung an die Jugendämter § 18e Datenübermittlung an die Meldebehörden | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit |
§ 19 Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden § 20 Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst § 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren § 21a Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens § 22 Abruf im automatisierten Verfahren § 23 Statistische Aufbereitung der Daten § 24 Planungsdaten § 24a Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke Unterabschnitt 2 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen § 25 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen § 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen § 27 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Kapitel 3 Visadatei § 28 Anlaß der Speicherung § 29 Inhalt § 30 Übermittelnde Stellen § 31 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung § 32 Dritte, an die Daten übermittelt werden § 33 Abruf im automatisierten Verfahren Kapitel 4 Rechte des Betroffenen § 34 Auskunft an den Betroffenen § 34a Datenschutzrechtliche Kontrolle Kapitel 5 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten § 35 Berichtigung § 36 Löschung § 37 Sperrung § 38 Unterrichtung beteiligter Stellen Kapitel 6 Weitere Behörden § 39 Aufsichtsbehörden Kapitel 7 Schlußvorschriften § 40 Rechtsverordnungen § 41 Verwaltungsvorschriften § 42 Strafvorschriften § 43 (Aufhebung von Rechtsvorschriften) § 44 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren | |
§ 18f (neu) | § 18f Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit |
(1) An die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit werden zur Erfüllung der Aufgaben nach Abschnitt X des Einkommensteuergesetzes und nach § 1 des Bundeskindergeldgesetzes in den Fällen, in denen bei einem Unionsbürger die Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 2 Absatz 7, § 5 Absatz 4 oder § 6 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU gespeichert wird, die Grundpersonalien des Unionsbürgers, die Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt sowie die Daten nach § 3 Absatz 4 Nummer 1 in einem automatisierten Verfahren übermittelt. (2) 1 Die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit prüft unverzüglich, ob die nach Absatz 1 übermittelten Daten des Unionsbürgers den Daten eines Unionsbürgers, der Kindergeld nach Abschnitt X des Einkommensteuergesetzes oder nach § 1 des Bundeskindergeldgesetzes beansprucht und dessen Daten bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit gespeichert sind, zugeordnet werden können. 2 Ist dies nicht der Fall, hat die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit die nach Absatz 1 übermittelten Daten des Unionsbürgers unverzüglich zu löschen. |
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