(1) Ingenieurbauwerke umfassen:
- 1.
- Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung,
- 2.
- Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung,
- 3.
- Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus, ausgenommen Freianlagen nach § 3 Nr. 12,
- 4.
- Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 68,
- 5.
- Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung,
- 6.
- Konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen,
- 7.
- sonstige Einzelbauwerke, ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste.
(2) Verkehrsanlagen umfassen:
- 1.
- Anlagen des Straßenverkehrs, ausgenommen Freianlagen nach § 3 Nr. 12,
- 2.
- Anlagen des Schienenverkehrs,
- 3.
- Anlagen des Flugverkehrs.
§ 55 HOAI Leistungsbild Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen ... des Gesamtergebnisses 3 --- *) Bei Objekten nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern, wird die Leistungsphase 2 mit 8 v. H. ... Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen Bei Objekten nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf ... schriftlich vereinbaren, daß die Leistungsphase 5 bei Ingenieurbauwerken nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 abweichend von Absatz 1 mit mehr als 15 bis zu 35 vom Hundert bewertet ...
§ 64 HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung ... Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6, für ... den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6, für Ingenieurbauwerke nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 in den in Absatz 3 aufgeführten Leistungsphasen 2 bis 6 ... --- *) Die Grundleistungen dieser Leistungsphase für Ingenieurbauwerke nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 sind im Leistungsbild der Objektplanung des § 55 enthalten. --- ... Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Bei Ingenieurbauwerken nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7: Übernahme der Ergebnisse aus Leistungsphase 1 von § 55 Abs. 2 ...