Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2013 aufgehoben
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§ 3b - Beschäftigungsverordnung (BeschV)

V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2937; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-3 Ausländerrecht
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§ 3b Fachkräfte mit inländischem Hochschulabschluss


§ 3b hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation angemessenen Beschäftigung an Fachkräfte mit einem inländischen Hochschulabschluss.


Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union G. v. 1. Juni 2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386 m.W.v. 1. August 2012

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Frühere Fassungen von § 3b BeschV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
vom 01.06.2012 BGBl. I S. 1224

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 3b BeschV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3b BeschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BeschV Grundsatz (vom 01.08.2012)
... 1 Satz 1, § 19a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) bedarf in den Fällen der §§ 2 bis 16 nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 39 des ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2934; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 2 BeschVerfV Zustimmungsfreie Beschäftigungen nach der Beschäftigungsverordnung (vom 01.08.2012)
... Ausübung von Beschäftigungen nach § 2 Nr. 1 und 2, §§ 3, 3a, 3b , 4 Nr. 1 bis 3, §§ 5, 7 Nr. 3 bis 5, §§ 9 und 12 der ...
§ 3 BeschVerfV Familienangehörige (vom 01.08.2012)
... 1. von Familienangehörigen einer ausländischen Fachkraft, die nach den §§ 3b , 4, 5, 27 und 28 der Beschäftigungsverordnung eine Beschäftigung ausüben darf, ...


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