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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice am 23.01.2026
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Januar 2026 durch Artikel 2 der MobVerkKflAusbVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VServiceAusbV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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| a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.01.2026 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 23.01.2026 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 14.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 15 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 2 Ausbildungsdauer § 3 Ausbildungsberufsbild § 4 Ausbildungsrahmenplan § 5 Ausbildungsplan § 6 Berichtsheft § 7 Zwischenprüfung § 8 Abschlußprüfung | |
| (Text alte Fassung) § 9 Inkrafttreten | (Text neue Fassung) § 9 Außerkrafttreten |
Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice - Sachliche Gliederung - Anlage II (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice - Zeitliche Gliederung - | |
§ 9 Inkrafttreten | § 9 Außerkrafttreten |
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft. | Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6799/v336771-2026-01-23.htm


