Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice am 23.01.2026

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 23. Januar 2026 durch Artikel 2 der MobVerkKflAusbVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VServiceAusbV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.01.2026 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 23.01.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 14.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 15

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 4 Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Berichtsheft
§ 7 Zwischenprüfung
§ 8 Abschlußprüfung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 9 Inkrafttreten
(Text neue Fassung)

§ 9 Außerkrafttreten
Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice - Sachliche Gliederung -
Anlage II (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice - Zeitliche Gliederung -
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 9 Inkrafttreten




§ 9 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.



Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.