Anlage - Verordnung über verwandte Handwerke (HwVerwdtV k.a.Abk.)

V. v. 18.12.1968 BGBl. I S. 1355; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
Geltung ab 22.12.1968; FNA: 7110-1-4 Handwerk im Allgemeinen
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Anlage (zu § 1) Verzeichnis der verwandten Handwerke


Anlage hat 1 frühere Fassung

Nr.Spalte I Spalte II
1.BäckerKonditoren
2. KonditorenBäcker
3. InformationstechnikerElektrotechniker
4. ElektrotechnikerInformationstechniker
5. ElektrotechnikerElektromaschinenbauer
6. ElektromaschinenbauerElektrotechniker
7. KraftfahrzeugtechnikerZweiradmechaniker
(Krafträder)
8.ZweiradmechanikerKraftfahrzeugtechniker
(Krafträder)
9.Land- und Baumaschinenmechatroniker Metallbauer
10.MetallbauerFeinwerkmechaniker;
Land- und Baumaschinenmechatroniker
11.Maler und Lackierer Stukkateure
12.StukkateureMaler und Lackierer
(Maler)
13.DachdeckerKlempner
14.KlempnerDachdecker
15.
Orthopädie-
techniker
Orthopädie-
schuhmacher
(diabetes-
adaptierte
Fußbettungen)
16.
Orthopädie-
schuhmacher
Orthopädie-
techniker
(diabetes-
adaptierte
Fußbettungen)
17.GlaserGlasveredler
18GlasveredlerGlaser
19Maurer und Betonbauer Estrichleger
20TischlerParkettleger
  Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher (Holzspielzeuge)



Text in der Fassung des Artikels 3 Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften G. v. 9. Juni 2021 BGBl. I S. 1654 m.W.v. 1. Juli 2021

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Frühere Fassungen von Anlage Verordnung über verwandte Handwerke

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 3 Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1654

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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