Zitierungen von § 88 SVWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 88 SVWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 SVWO Vorschlagslisten und Niederschriften (vom 18.02.2021)
... aus. Sie können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. § 88 Absatz 2 Satz 2 und 4 erste Alternative gilt entsprechend. In den Abschriften der Vorschlagslisten sind Familienname, Vorname, ...
§ 26 SVWO Auslegung der Vorschlagslisten (vom 18.02.2021)
... den Abschriften sind Familienname, Vorname, Geburtsjahr und Wohnort anzugeben. § 88 Absatz 2 Satz 2 und 4 erste Alternative gilt ...
Anlage 1 bis 13 SVWO (vom 18.02.2021)
... des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und den §§ 15, 18, 22, 23, 26, 28, 61, 79 Absatz 3, § 88 der Wahlordnung für die Sozialversicherung . Wird eine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt, werden Ihre personenbezogenen Daten auch ... der Wahlergebnisse nach § 28 Absatz 2, § 61 Absatz 1, § 79 Absatz 3 und § 88 Absatz 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung und gegebenenfalls ihre Veröffentlichung im ... für die Sozialversicherung und gegebenenfalls ihre Veröffentlichung im Internet nach § 88 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung verarbeitet. 2. Sie sind nicht verpflichtet, ... mit § 52 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und den §§ 77, 79 Absatz 3 und § 88 der Wahlordnung für die Sozialversicherung . Ihre persönlichen Daten werden für die öffentliche Bekanntmachung der ... werden für die öffentliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse nach § 79 Absatz 3 und § 88 Absatz 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung und gegebenenfalls für die ... und gegebenenfalls für die Veröffentlichung der Wahlergebnisse im Internet nach § 88 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung verarbeitet. 2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die ... Anschrift. Die Wahlergebnisse können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden ( § 88 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung ). 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Anlage RentÜGEG zu Artikel 11 Nummer 28 (vom 18.02.2021)
... des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und den §§ 15, 18, 22, 23, 26, 28, 61, 79 Absatz 3, § 88 der Wahlordnung für die Sozialversicherung . Wird eine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt, werden Ihre personenbezogenen Daten auch ... der Wahlergebnisse nach § 28 Absatz 2, § 61 Absatz 1, § 79 Absatz 3 und § 88 Absatz 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung und gegebenenfalls ihre Veröffentlichung im ... für die Sozialversicherung und gegebenenfalls ihre Veröffentlichung im Internet nach § 88 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung verarbeitet. 2. Sie sind nicht verpflichtet, ... mit § 52 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und den §§ 77, 79 Absatz 3 und § 88 der Wahlordnung für die Sozialversicherung . Ihre persönlichen Daten werden für die öffentliche Bekanntmachung der ... werden für die öffentliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse nach § 79 Absatz 3 und § 88 Absatz 1 der Wahlordnung für die Sozialversicherung und gegebenenfalls für die ... und gegebenenfalls für die Veröffentlichung der Wahlergebnisse im Internet nach § 88 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung verarbeitet. 2. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die ... Anschrift. Die Wahlergebnisse können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden ( § 88 Absatz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung ). 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 91 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Artikel 11 RentÜGEG Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung
... und der Ergänzung von Selbstverwaltungsorganen". c) Nach der Angabe zu § 88 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 88a Datenschutzrechtliche ... öffentlich aus. Sie können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. § 88 Absatz 2 Satz 2 und 4 erste Alternative gilt entsprechend. In den Abschriften der Vorschlagslisten sind Familienname, Vorname, Geburtsjahr ... werden. In den Abschriften sind Familienname, Vorname, Geburtsjahr und Wohnort anzugeben. § 88 Absatz 2 Satz 2 und 4 erste Alternative gilt entsprechend." 15. § 41 wird wie folgt geändert: a) ... bekannt zu machen. § 79 Absatz 3 und 6 findet entsprechende Anwendung." 24. § 88 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... der Tagespresse durch eine viertelseitige Anzeige veröffentlichen." 25. Nach § 88 wird folgender § 88a eingefügt: „§ 88a Datenschutzrechtliche ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed