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Stand:
BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012
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Inhalt UVPG
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
neugefasst durch B. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 94; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212; Geltung ab 01.08.1990
FNA: 2129-20; 2 Verwaltung 21 Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung 212 Gesundheitswesen 2129
Umweltschutz
Änderungen / Synopse
|
63 Gesetze verweisen aus 153 Artikeln auf UVPG
Eingangsformel *)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 3a Feststellung der UVP-Pflicht
§ 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben
§ 3c UVP-Pflicht im Einzelfall
§ 3d (weggefallen)
§ 3e Änderungen und Erweiterungen UVP-pflichtiger Vorhaben
§ 3f UVP-pflichtige Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
§ 4 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der UVP
Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 5 Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen
§ 6 Unterlagen des Trägers des Vorhabens
§ 7 Beteiligung anderer Behörden
§ 8 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung
§ 9 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 9a Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 9b Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 11 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
§ 12 Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
§ 13 Vorbescheid und Teilzulassungen
§ 14 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden
Teil 3 Strategische Umweltprüfung (SUP)
Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 14a Feststellung der SUP-Pflicht
§ 14b SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 14c SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 14d Ausnahmen von der SUP-Pflicht
Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 14e Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 14f Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 14g Umweltbericht
§ 14h Beteiligung anderer Behörden
§ 14i Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 14j Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 14k Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 14l Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme des Plans oder Programms
§ 14m Überwachung
§ 14n Gemeinsame Verfahren
§ 14o (aufgehoben)
Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für die Umweltprüfungen
§ 15 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
§ 16 Raumordnungspläne; Raumordnungsverfahren
§ 17 Aufstellung von Bauleitplänen
§ 18 Bergrechtliche Verfahren
§ 19 Flurbereinigungsverfahren
§ 19a Strategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen
§ 19b Strategische Umweltprüfung bei Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
Teil 5 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen und andere Anlagen (Anlage 1 Nr. 19)
§ 20 Planfeststellung; Plangenehmigung
§ 21 Entscheidung; Nebenbestimmungen
§ 22 Verfahren
§ 23 Bußgeldvorschriften
Teil 6 Schlussvorschriften
§ 24 Verwaltungsvorschriften
§ 24a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 25 Übergangsvorschrift
Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben"
Anlage 2 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Anlage 3 Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"
Anlage 4 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
URL: http://www.buzer.de/gesetz/6866/index.htm
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