Zitierungen von § 3a TNGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a TNGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TNGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Fünfte Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
V. v. 24.10.2013 BGBl. I S. 3896
Artikel 2 5. TNGebVÄndV Inkrafttreten
... In Artikel 1 treten in Nummer 2 der § 3a der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung und in Nummer 3 die Nummern A.2 und C.1 des ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
V. v. 24.10.2013 BGBl. I S. 3896
Artikel 1 5. TNGebVÄndV Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
... gesondert erhoben." 2. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a Anwendungsbestimmung  ... 2. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a Anwendungsbestimmung Gebühren nach Nummer A.2 des Gebührenverzeichnisses ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
V. v. 10.05.2010 BGBl. I S. 582
Artikel 1 4. TNGebVÄndV Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
... I S. 825, 2987) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a Anwendungsbestimmung  ... wie folgt geändert: 1. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a Anwendungsbestimmung Gebühren nach den Nummern B.1.1 und B.1.2 des ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3378
Artikel 1 2. TNGebVÄndV Änderung der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung
... dem Telekommunikationsgesetz" ersetzt. 2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Anwendungsbestimmung Gebühren nach ... 2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Anwendungsbestimmung Gebühren nach den Nummern B.1.1 und B.1.2 des ...


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