Artikel 117 - EWR-Ausführungsgesetz (EWR-AG k.a.Abk.)

G. v. 27.04.1993 BGBl. I S. 512, 1529, 2436; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 171-1 Vereinigung Europas Europaunion
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Artikel 117 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.



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