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§ 1 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004 und 2005 (EStGemAntV 2003/04/05 k.a.Abk.)

V. v. 18.06.2003 BGBl. I S. 887; aufgehoben durch § 5 V. v. 27.09.2005 BGBl. I S. 2904
Geltung ab 01.01.2003 bis 31.12.2005; FNA: 605-1-9-5 Gemeindefinanzen
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§ 1



Die Bundesstatistik über die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 ist für die Ermittlung der Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2003, 2004 und 2005 maßgebend. Bei der Ermittlung der Schlüsselzahlen werden Kinder durch Rückgriff auf die Jahresbeträge der Kinderfreibeträge berücksichtigt.