Änderungen an Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 08.10.2020§ 7Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
vom 30. September 2020 (BGBl. I S. 2049)
 01.07.2017Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 5
Artikel 6 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872)
 25.07.2015§ 2Artikel 4 Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1332)
 15.12.2010Synopse gesamt oder einzeln für
§ 17, §§ 18 und 19, § 20, § 21
Artikel 22 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864)
 05.08.2009§ 7Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2478)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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