Änderung Anlage 1 AMG vom 01.11.2021

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage AMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2021 geltenden Fassung
Anlage 1 AMG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3519

(Text alte Fassung)

Anlage (zu § 6)


(Text neue Fassung)

Anlage 1 (zu § 6)


(Textabschnitt unverändert)

Aflatoxine

Ethylenoxid

Farbstoffe

Frischzellen

Stoffe, Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenstände tierischer Herkunft mit dem Risiko der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien






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