Zitierungen von § 24 AMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 AMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24a AMG Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers (vom 28.01.2022)
... nach § 22 Absatz 2, 3 und 3c einschließlich der Sachverständigengutachten nach § 24 Absatz 1 Satz 2 eines früheren Antragstellers (Vorantragsteller) Bezug nehmen, sofern er die schriftliche ...
§ 24b AMG Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz (vom 28.01.2022)
... 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 einschließlich der Sachverständigengutachten nach § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Arzneimittels des Vorantragstellers (Referenzarzneimittel) Bezug genommen werden, sofern das ...
§ 24d AMG Allgemeine Verwertungsbefugnis (vom 23.07.2009)
... nach § 22 Abs. 1 Nr. 11, 14 und 15 sowie Abs. 2 Nr. 1 und des Gutachtens nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 verwerten, sofern die erstmalige Zulassung des Arzneimittels in einem ...
§ 26 AMG Arzneimittelprüfrichtlinien (vom 28.01.2022)
... Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an die in den §§ 22 bis 24 , auch in Verbindung mit § 38 Absatz 2 und § 39b Absatz 1 bezeichneten Angaben, ...
§ 29 AMG Anzeigepflicht, Neuzulassung (vom 28.01.2022)
... zu erstatten, wenn sich Änderungen in den Angaben und Unterlagen nach den §§ 22 bis 24a und 25b ergeben. Die Verpflichtung nach Satz 1 hat nach Erteilung der Zulassung ...
§ 30 AMG Rücknahme, Widerruf, Ruhen (vom 28.01.2022)
... kann die Zulassung 1. zurücknehmen, wenn in den Unterlagen nach § 22 oder § 24 unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind, 2. widerrufen, wenn ...
§ 38 AMG Registrierung homöopathischer Arzneimittel (vom 28.01.2022)
... oder 9 vorliegen. (2) Dem Antrag auf Registrierung sind die in § 22 und § 24 bezeichneten Angaben, Unterlagen und Gutachten beizufügen. Das gilt nicht für ...
§ 39b AMG Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel (vom 28.01.2022)
... und Unterlagen beigefügt werden: 1. die in § 22 Abs. 1, 3c, 4, 5 und 7 und § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 genannten Angaben und Unterlagen, 2. die in § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 genannten ... Angaben zur Unbedenklichkeit zusammen mit einem Sachverständigengutachten gemäß § 24 und, soweit zur Beurteilung der Unbedenklichkeit des Arzneimittels erforderlich, die dazu ...
§ 105 AMG (vom 28.01.2022)
... nach § 22 Abs. 1 Nr. 7 bis 15, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3a sowie das analytische Gutachten nach § 24 Abs. 1 bestimmt die zuständige Bundesoberbehörde im Einzelnen. Auf Anforderung der ... 3 sind die Unterlagen nach § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie die Gutachten nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 bis zum 1. Februar 2001 nachzureichen, soweit diese Unterlagen nicht bereits vom Antragsteller vorgelegt ... von Satz 1 nicht der Unterlagen nach § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 sowie des Gutachtens nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, es sei denn, dass darin Stoffe enthalten sind, die nicht im menschlichen Körper vorkommen. ... nach § 22 Abs. 1 Nr. 7 bis 15 und Abs. 2 Nr. 1 sowie das analytische Gutachten nach § 24 Abs. 1 sind der zuständigen Bundesoberbehörde auf Anforderung einzureichen. § 22 ...
§ 109a AMG (vom 28.01.2022)
... wenn die Unterlagen nach § 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie das analytische Gutachten nach § 24 Abs. 1 vorliegen und von Seiten des pharmazeutischen Unternehmers eidesstattlich versichert wird, dass ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung (AMPV)
V. v. 08.01.2016 BGBl. I S. 47
§ 1 AMPV Anforderungen an einzureichende Unterlagen
... Angaben, Unterlagen und Gutachten, die nach den §§ 22 bis 24 des Arzneimittelgesetzes, auch in Verbindung mit § 38 Absatz 2 und § 39b Absatz 1 des ...

In-vitro-Diagnostika-Verordnung nach dem Arzneimittelgesetz (IVD-AMG-V)
V. v. 24.05.2000 BGBl. I S. 746
§ 1 IVD-AMG-V
... §§ 21 und 22 sowie die §§ 24 bis 34 des Arzneimittelgesetzes über die Zulassung und staatliche Chargenprüfung werden ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 3 TAMGEG Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes (vom 28.01.2022)
... Menschen bestimmt sind," gestrichen. 21. § 23 wird aufgehoben. 22. § 24 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... die Wörter „Unterlagen nach § 22 Absatz 2, 3 und 3c" und die Angabe „ § 24 Abs. 1" durch die Angabe „§ 24 Absatz 1" ersetzt. 24. § 24b ... 22 Absatz 2, 3 und 3c" und die Angabe „§ 24 Abs. 1" durch die Angabe „ § 24 Absatz 1" ersetzt. 24. § 24b wird wie folgt geändert: a) In ... die Wörter „§ 22 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3" und die Wörter „ § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3" ... und die Wörter „§ 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 4" durch die Wörter „ § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3" ersetzt. b) Absatz 2 Satz 7 wird aufgehoben. c) Die ... gefasst: „1. zurücknehmen, wenn in den Unterlagen nach § 22 oder § 24 unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht worden sind,". bb) In Nummer ... 1 wird die Angabe „den §§ 22 bis 24" durch die Angabe „§ 22 und § 24 " ersetzt. bb) In Satz 2 werden die Wörter „§ 22 Absatz 2 Nummer ... Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „ § 24 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „§ 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1" ersetzt. ... In Nummer 1 wird die Angabe „§ 24 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „ § 24 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1" ersetzt. bb) In Nummer 4 werden die Wörter „oder ...

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMGuaÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes (vom 23.07.2009)
... durch einen Punkt ersetzt. b) Nummer 3 wird aufgehoben. 26. § 24 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Sachverständigen haben mit ... gefasst: „Dem Antrag auf Registrierung sind die in den §§ 22 bis 24 bezeichneten Angaben, Unterlagen und Gutachten beizufügen. Das gilt nicht für die ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

AMG-Einreichungsverordnung (AMG-EV)
V. v. 21.12.2000 BGBl. I S. 2036; aufgehoben durch § 3 V. v. 04.05.2015 BGBl. I S. 682
§ 2 AMG-EV Pflicht zur Verwendung elektronischer Speichermedien für die Einreichung von Unterlagen
... § 11a des Arzneimittelgesetzes und 2. Sachverständigengutachten nach § 24 des Arzneimittelgesetzes. (2) Die verantwortende Person muss das elektronische ...

Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV)
V. v. 25.05.2020 BAnz AT 26.05.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
§ 4 MedBVSV Weitere Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz, von der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung und der Arzneimittel-Härtefall-Verordnung sowie Anordnung von Maßnahmen (vom 01.05.2021)
... Bundesoberbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von § 21 Absatz 1, den §§ 22, 24 , 25 und 26 Absatz 2, den §§ 28, 29 und 32 AMG zulassen, wenn dies nach Vornahme einer ...

Tierarzneimittel-Prüfrichtlinienverordnung (TamPV)
V. v. 18.02.2010 BGBl. I S. 130; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 02.01.2023 BGBl. I Nr. 3
§ 1 TamPV
... nach den §§ 22 bis 24 , auch in Verbindung mit § 38 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes bei der nach § 77 Absatz ...

Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an den Antrag auf Zulassung, Verlängerung der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln
V. v. 21.12.1989 BGBl. I S. 2547; aufgehoben durch § 3 V. v. 04.05.2015 BGBl. I S. 682
§ 2 AMZulRegAV Analytisches Gutachten
... Das analytische Gutachten nach § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes faßt die einzelnen Aussagen in den vorgelegten ...


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