Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - BHV1-Verordnung (BHV1V k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 767; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-40-8 Tierseuchenbekämpfung
|

§ 2 Impfungen



(1) Rinder dürfen gegen eine BHV1-Infektion nur mit Impfstoffen geimpft werden, bei deren Herstellung Virusstämme verwendet worden sind, die eine Deletion des Glykoprotein-E-Gens aufweisen und die nicht zur Bildung von gE-Antikörpern im geimpften Rind führen.

(1a) Die Impfung gegen eine BHV1-Infektion in einem von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG in der jeweils geltenden Fassung als frei von der BHV1-Infektion anerkannten Gebiet ist verboten.

(2) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 zulassen für Rinder, die aus dem Inland verbracht werden sollen, sofern das Bestimmungsland eine Impfung mit einem anderen Impfstoff verlangt. Die zuständige Behörde kann ferner Ausnahmen von Absatz 1a zulassen für in Satz 1 bezeichnete Rinder, sofern das Bestimmungsland eine Impfung verlangt.

(2a) Der Tierhalter hat Reagenten nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde unverzüglich aus dem Bestand zu entfernen. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Satz 1 genehmigen, soweit alle Rinder des Bestandes entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft werden und die geimpften Rinder regelmäßig nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 nachgeimpft werden.

(3) Die zuständige Behörde kann die Impfung der Rinder eines Bestandes oder eines bestimmten Gebietes gegen die BHV1-Infektion anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. Sie kann dabei das Verbringen der geimpften Rinder aus dem Bestand oder dem bestimmten Gebiet von einer Genehmigung abhängig machen.

(4) Die zuständige Behörde kann die Impfung der Rinder eines Bestandes oder eines bestimmten Gebietes gegen die BHV1-Infektion verbieten, wenn Gründe der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Sie kann dabei das Verbringen der nicht geimpften Rinder aus dem Bestand oder dem bestimmten Gebiet von einer Genehmigung abhängig machen.

(5) Der Tierhalter hat auf Verlangen der zuständigen Behörde schriftlich oder in elektronischer Form Auskunft über die Anzahl und den Zeitpunkt der durchgeführten Impfungen gegen eine BHV1-Infektion, über die Ohrmarkennummern der geimpften Rinder sowie über den verwendeten BHV1-Impfstoff zu erteilen.





 

Frühere Fassungen von § 2 BHV1-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.05.2015Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung
vom 19.05.2015 BGBl. I S. 757

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BHV1-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BHV1V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BHV1V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BHV1V (vom 07.05.2016)
... Falle der serologischen Untersuchung bei Rindern, die mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, liegt der Verdacht des Ausbruchs der BHV1-Infektion nur vor, wenn ... entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, bb) die geimpften Rinder regelmäßig nach den ... nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 nachgeimpft worden sind, cc) alle weiblichen Rinder sowie die zur Zucht ... entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, die geimpften Rinder regelmäßig nach den Empfehlungen des ... nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 nachgeimpft worden sind und die Rinder keine auf eine BHV1-Infektion hinweisenden ...
§ 2 BHV1V Impfungen (vom 27.05.2015)
... entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft werden und die geimpften Rinder regelmäßig nach den Empfehlungen des ... nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 nachgeimpft werden. (3) Die zuständige Behörde kann die Impfung der ...
§ 2a BHV1V Untersuchungen (vom 27.05.2015)
... BHV1-Infektion, 2. sofern die Rinder des Bestandes mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, blutserologisch auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des ...
§ 3 BHV1V Verbringen von Rindern (vom 07.05.2016)
... gegen das Virus der BHV1-Infektion oder 2. ein mit einem Impfstoff im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpftes Rind mit nicht negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein ...
§ 6 BHV1V Sperre (vom 27.05.2015)
... Schlachtung oder 2. nach vorheriger Impfung mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 zum Zwecke der Ausmästung in einen Bestand, in dem alle Rinder ausschließlich ...
§ 12 BHV1V Aufhebung der Schutzmaßregeln (vom 27.05.2015)
... der BHV1-Infektion oder, b) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein ... der BHV1-Infektion oder, b) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein ...
§ 13 BHV1V Ordnungswidrigkeiten (vom 07.05.2016)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 1 oder Absatz 1a ein Rind impft, 2. einer mit einer Zulassung nach § 2 ... 2 Absatz 1 oder Absatz 1a ein Rind impft, 2. einer mit einer Zulassung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2, § 2a Absatz 1 Satz 4 oder § 3 Absatz 5 verbundenen ... zuwiderhandelt, 3. (aufgehoben) 4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2a Satz 1, § 2 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 2a Absatz 2, § 3 ... (aufgehoben) 4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2a Satz 1, § 2 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 2a Absatz 2, § 3 Absatz 3a, § 4, § 6 ... 1, jeweils auch in Verbindung mit § 11, 5. einer mit einer Genehmigung nach § 2 Absatz 2a Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2, § 3 Absatz 1 Satz 3, § 6 Absatz ... 12 Absatz 3 Satz 1 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 6. entgegen § 2 Absatz 5 oder § 2a Absatz 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...
Anlage 1 BHV1V (zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als frei von einer BHV1-Infektion gilt (vom 07.05.2016)
... der BHV1-Infektion oder, bb) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, blutserologisch keine Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des ... der BHV1-Infektion oder, b) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, blutserologisch keine Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des ... der BHV1-Infektion oder, b) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, blutserologisch keine Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des ... das Virus der BHV1-Infektion, b) sofern die Bullen mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, blutserologisch mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das ... das Virus der BHV1-Infektion, b) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 03.05.2016 BGBl. I S. 1057
Artikel 1 5. TierSeuchRÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... gegen das Virus der BHV1-Infektion oder 2. ein mit einem Impfstoff im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpftes Rind mit nicht negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 6 4. TierSeuchRÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 1 ein Rind impft, 2. einer mit einer Zulassung nach § 2 Absatz 2, § ... entgegen § 2 Absatz 1 ein Rind impft, 2. einer mit einer Zulassung nach § 2 Absatz 2, § 2a Absatz 1 Satz 3 oder § 3 Absatz 5 verbundenen vollziehbaren Auflage ... § 3 Absatz 5 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 3. entgegen § 2 Absatz 2a Satz 1 einen Reagenten nicht oder nicht rechtzeitig impfen lässt, 4. ... oder nicht rechtzeitig impfen lässt, 4. einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 2a Absatz 2, § 3 Absatz 3a, § 4, § 6 ... jeweils auch in Verbindung mit § 11, 5. einer mit einer Genehmigung nach § 2 Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2, § 3 Absatz 1 Satz 3, § 6 Absatz 1 Nummer 2 oder ... Absatz 2 Satz 5 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 6. entgegen § 2 Absatz 5 oder § 2a Absatz 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ...

Zweite Verordnung zur Änderung der BHV1-Verordnung
V. v. 19.05.2015 BGBl. I S. 757
Artikel 1 2. BHV1VÄndV Änderung der BHV1-Verordnung
... Falle der serologischen Untersuchung bei Rindern, die mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, liegt der Verdacht des Ausbruchs der BHV1-Infektion nur vor, wenn ... entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, bb) die geimpften Rinder regelmäßig nach ... nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 nachgeimpft worden sind, cc) alle weiblichen Rinder sowie die zur Zucht ... entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, die geimpften Rinder regelmäßig nach den Empfehlungen des ... nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 nachgeimpft worden sind und die Rinder keine auf eine BHV1-Infektion hinweisenden ... sind, soweit in diesem Bestand alle Reagenten entfernt worden sind." 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1 und ... entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft werden und die geimpften Rinder regelmäßig nach den Empfehlungen des ... nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 nachgeimpft werden." d) In Absatz 5 werden die Wörter „Der ... ersetzt. bbb) In Nummer 2 werden die Wörter „nach § 2 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „im Sinne des § 2 Absatz 1" ersetzt. ... „nach § 2 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „im Sinne des § 2 Absatz 1" ersetzt. bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:  ... folgt gefasst: „2. nach vorheriger Impfung mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 zum Zwecke der Ausmästung in einen Bestand, in dem alle Rinder ausschließlich ... der BHV1-Infektion oder, b) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein ... der BHV1-Infektion oder, b) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das gE-Glykoprotein ... § 13 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Absatz 1" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 oder Absatz 1a" ersetzt. ... In Nummer 1 wird die Angabe „§ 2 Absatz 1" durch die Wörter „§ 2 Absatz 1 oder Absatz 1a" ersetzt. b) Nummer 2 wird wie folgt geändert: ... b) Nummer 2 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „§ 2 Absatz 2" wird durch die Wörter „§ 2 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2" ... aa) Die Angabe „§ 2 Absatz 2" wird durch die Wörter „§ 2 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2" ersetzt. bb) Die Wörter „§ 2a ... aa) Nach dem Wort „nach" werden die Wörter „§ 2 Absatz 2a Satz 1," eingefügt. bb) Die Wörter „oder § 10 ... e) Nummer 5 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörter „§ 2 Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2" werden durch die Wörter „§ 2 Absatz 2a ... 2 Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2" werden durch die Wörter „§ 2 Absatz 2a Satz 2, Absatz 3 Satz 2 oder Absatz 4 Satz 2" ersetzt. bb) Die ... der BHV1-Infektion oder, bb) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, blutserologisch keine Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des ... der BHV1-Infektion oder, b) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, blutserologisch keine Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des ... der BHV1-Infektion oder, b) sofern die Rinder mit Impfstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 geimpft worden sind, blutserologisch keine Antikörper gegen das gE-Glykoprotein des ... dd) In Nummer 3 Satz 3 Buchstabe b werden die Wörter „nach § 2 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „im Sinne des § 2 Absatz 1" ersetzt. ... „nach § 2 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „im Sinne des § 2 Absatz 1" ersetzt. ee) Nummer 4 wird aufgehoben. ff) In ... geändert: aaa) In Satz 1 Buchstabe b werden die Wörter „nach § 2 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „im Sinne des § 2 Absatz 1" ersetzt. ... „nach § 2 Abs. 1 Nr. 1" durch die Wörter „im Sinne des § 2 Absatz 1" ersetzt. bbb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...