Zitierungen von § 8b Geflügelpest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8b GeflPestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeflPestV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 GeflPestV
... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beseitigt, 11. entgegen § 8b Nr. 1 nicht sicherstellt, dass Ein- und Ausgänge oder sonstige Standorte gesichert sind, ... dass Ein- und Ausgänge oder sonstige Standorte gesichert sind, 12. entgegen § 8b Nr. 2 nicht sicherstellt, dass Ställe oder sonstige Standorte nur mit dort genannter Kleidung ... nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Aufenthaltsortes ablegen, 13. entgegen § 8b Nr. 3 nicht sicherstellt, dass Schutzkleidung gereinigt oder Einwegkleidung beseitigt wird, ... gereinigt oder Einwegkleidung beseitigt wird, 14. einer Vorschrift des § 8b Nr. 4 oder 5 über die Sicherstellung der Reinigung oder Desinfektion zuwiderhandelt,  ...


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