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§ 14 - MKS-Verordnung (MKSV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2666, 3526
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-35 Tierseuchenbekämpfung
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§ 14 Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb



(1) Führen die epidemiologischen Nachforschungen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 zu dem Ergebnis, dass die Maul- und Klauenseuche aus einem anderen Betrieb eingeschleppt oder bereits in andere Betriebe weiterverschleppt worden sein kann oder bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Maul- und Klauenseuche durch Wildtiere empfänglicher Arten in einen Betrieb eingeschleppt worden ist, so ordnet die zuständige Behörde für diese Betriebe (Kontaktbetriebe) die behördliche Beobachtung an.

(2) Für die der behördlichen Beobachtung unterstellten Kontaktbetriebe

1.
ordnet die zuständige Behörde eine klinische Untersuchung nach Anhang III Nr. 1 der Richtlinie 2003/85/EG an,

2.
kann die zuständige Behörde eine serologische Untersuchung nach Anhang III Nr. 2.1.1.1 der Richtlinie 2003/85/EG oder eine virologische Untersuchung anordnen,

3.
kann die zuständige Behörde die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere empfänglicher Arten des Betriebs anordnen, sofern dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist,

4.
gilt § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 Buchstabe b und Nr. 4 bis 9 sowie Abs. 2 Satz 2 entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 14 MKS-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.07.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung
vom 18.07.2017 BGBl. I S. 2655

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14 MKS-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 MKSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MKSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 MKSV Schutzmaßregeln (vom 26.07.2017)
... sowie die in § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 bis 9 und § 14 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 vorgesehenen Maßnahmen anordnen. Abweichend von Satz 2 Nummer 3 kann ...
§ 34 MKSV Ordnungswidrigkeiten (vom 26.07.2017)
... § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4 , ein Tier nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig absondert, 6. entgegen § 3 ... 1 Nummer 3 oder Nummer 4, jeweils auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4 , eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ... § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4 , ein Tier nicht oder nicht richtig aufbewahrt, 8. ohne Genehmigung nach § 3 Absatz ... § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4 , ein Tier verbringt, 9. entgegen § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7, auch in Verbindung ... Nummer 7, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3, § 9 Absatz 4 Satz 2 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4 , eine Matte oder eine Bodenauflage nicht oder nicht richtig auslegt, nicht oder nicht richtig ... jeweils auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3, § 9 Absatz 4 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4 , nicht sicherstellt, dass der Betrieb nur mit Schutzkleidung betreten wird oder die Schutzkleidung ... Buchstabe c oder Nummer 9, jeweils auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4 , nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier, ein dort genanntes Erzeugnis, ein dort ... nach § 3 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4 , verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 13. ohne Genehmigung nach § 3 ... 15. einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Absatz 1, 3 Satz 2 oder Absatz 4, § 14 Absatz 2 Nummer 1, 2 oder Nummer 3 , § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 1 Satz 1, § 20, § 23, § 28 Absatz 1 oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung
V. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2655, 3526
Artikel 1 1. MKSVÄndV (vom 26.07.2017)
... gilt für Milch § 10 Absatz 4 oder Absatz 6a" ersetzt. 9. In § 14 Absatz 2 Nummer 2 werden nach der Angabe „Richtlinie 2003/85/EG" die Wörter „oder eine ... sowie die in § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 bis 9 und § 14 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 vorgesehenen Maßnahmen". bb) Folgender Satz wird angefügt:  ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 14 4. TierSeuchRÄndV Änderung der MKS-Verordnung
... 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4, ein Tier nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig absondert, 6. ... 3 oder Nummer 4, jeweils auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4, ein Tier nicht oder nicht richtig aufbewahrt, 8. ohne Genehmigung ... 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4, ein Tier verbringt, 9. entgegen § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7, ... 7, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3, § 9 Absatz 4 Satz 2 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4, eine Matte oder eine Bodenauflage nicht oder nicht richtig auslegt, nicht oder ... auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3, § 9 Absatz 4 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4, nicht sicherstellt, dass der Betrieb nur mit Schutzkleidung betreten wird oder ... c oder Nummer 9, jeweils auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4, nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier, ein dort genanntes Erzeugnis, ... § 3 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 4, § 5 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Absatz 2 Nummer 4, verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 13. ohne ... 15. einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Absatz 1, 3 Satz 2 oder Absatz 4, § 14 Absatz 2 Nummer 1, 2 oder Nummer 3, § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 1 Satz 1, § 20, ...