interne Verweise§ 24 BrucelloseV (vom 30.05.2017) ... erkennt den Rinderbestand amtlich als brucellosefrei an, soweit die Voraussetzungen nach § 20 Absatz 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 3 RSeuchRÄndV Änderung der Brucellose-Verordnung (vom 30.05.2017) ... 3 Amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand". 25. Die §§ 19 bis 21 werden durch folgende Vorschriften ersetzt: „§ 19 Ein ... Brucellose anerkannt ist, ist ein amtlich anerkannter brucellosefreier Rinderbestand. § 20 (1) Die zuständige Behörde entzieht dem Halter eines Rinderbestandes die ... erkennt den Rinderbestand amtlich als brucellosefrei an, soweit die Voraussetzungen nach § 20 Absatz 2 vorliegen. § 24a § 22 findet keine Anwendung, soweit die ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 17 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Brucellose-Verordnung ... eine Desinfektion nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, 21. entgegen § 20 Absatz 1 ein Rind verbringt, 22. entgegen § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein Rind ... 21. entgegen § 20 Absatz 1 ein Rind verbringt, 22. entgegen § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein Rind verlädt, treibt, weidet oder sonst mit einem dort genannten ... oder sonst mit einem dort genannten Rind zusammenbringt oder 23. entgegen § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein Rind mit einem anderen als einem dort genannten Rind ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7042/v140450.htm