Artikel 2b - Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGBIIIuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2b Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (8252-3)


Artikel 2b ändert mWv. 31. Dezember 2005 KVLG 1989 § 6

In § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 14a des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818) geändert worden ist, werden nach der Angabe „§ 23" die Wörter „und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde," eingefügt.



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