Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3691; Geltung ab 31.12.2005
| |
Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten

Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1 Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 31. Dezember 2005 VerkPBG § 1, § 2, § 11

Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3644), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2005" durch die Wörter „Ablauf des 31. Dezember 2006" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juni 1990 (BGBl. I S. 1080)," gestrichen.

3.
In § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 werden die Wörter „den Bundesminister für Verkehr" durch die Wörter „das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2005.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed