§ 19a Benachteiligungsverbot
1Bei der Inanspruchnahme von Leistungen, die den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung, der beruflichen Weiterbildung, der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung betreffen, darf niemand aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. 2Ansprüche können nur insoweit geltend gemacht oder hergeleitet werden, als deren Voraussetzungen und Inhalt durch die Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuchs im Einzelnen bestimmt sind.
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interne Verweise§ 1 SGB IV Sachlicher Geltungsbereich (vom 01.01.2023) ... im Sinne dieses Buches als Versicherungsträger. (2) Die §§ 18f, 18g und 19a gelten auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. (3) Regelungen in den ...
Zitat in folgenden NormenAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 2 AGG Anwendungsbereich ... Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch . Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz. (3) ...
Zitate in Änderungsvorschriften8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1897
Artikel 3 EUGleichbUmsG Änderungen in anderen Gesetzen ... auf Antrag oder von Amts wegen" folgende Angabe eingefügt: § 19a Benachteiligungsverbot". 2. In § 1 Abs. 2 wird die Angabe §§ ... die Angabe §§ 18f und 18g" durch die Angabe §§ 18f, 18g und 19a " ersetzt. 3. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: ... 18f, 18g und 19a" ersetzt. 3. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: § 19a Benachteiligungsverbot Bei der ... 3. Nach § 19 wird folgender § 19a eingefügt: § 19a Benachteiligungsverbot Bei der Inanspruchnahme von Leistungen, die den Zugang zu allen ...
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