Änderung § 116a SGB IV vom 01.10.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 116a SGB IV, alle Änderungen durch Artikel 1 SGB4uaÄndG am 1. Oktober 2009 und Änderungshistorie des SGB IV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 116a SGB IV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2009 geltenden Fassung
§ 116a SGB IV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 116a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 116a Übergangsregelung zur Beitragshaftung


vorherige Änderung

 


§ 28e Absatz 3b und 3d Satz 1 in der am 30. September 2009 geltenden Fassung finden weiter Anwendung, wenn der Unternehmer mit der Erbringung der Bauleistungen vor dem 1. Oktober 2009 beauftragt worden ist.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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