Artikel 4 - Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften (6. SchiffPolÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.01.2006 BGBl. I S. 220 (Nr. 5); Geltung ab 01.04.2006
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Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt


Artikel 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

In Artikel 2 Abs. 1 zweiter Halbsatz der Verordnung zur Einführung der Verordnung über Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt vom 19. September 2005 (BGBl. 2005 II S. 1090) werden nach dem Wort „ermächtigt," die Wörter „auch für die Bezirke der anderen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen," eingefügt.


Text in der Fassung der Berichtigung der Sechsten Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften B. v. 6. Februar 2006 BGBl. I S. 330 m.W.v. 1. April 2006

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Frühere Fassungen von Artikel 4 Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2006Berichtigung der Sechsten Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
vom 06.02.2006 BGBl. I S. 330

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 4 Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 6. SchiffPolÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. SchiffPolÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868, 2010 I 380; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Artikel 3 BinSchUEV Änderung von Rechtsvorschriften
... Fahrgastsicherheitsverordnung vom 19. September 2005 (BGBl. 2005 II S. 1090), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Januar 2006 (BGBl. I S. 220, 330) geändert worden ist, wird folgender ... 21 Fahrgastsicherheitsverordnung (BGBl. 2005 II S. 1090, Anlage) geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Januar 2006 (BGBl. I S. 220, 330) - FSV". § 11 ...

Berichtigung der Sechsten Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
B. v. 06.02.2006 BGBl. I S. 330
Berichtigung 6. SchiffPolÄndVBer
... vom 20. Januar 2006 (BGBl. I S. 220) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Artikel 4 ist die Angabe „Artikel 1 Abs. 2 zweiter Halbsatz" durch die Angabe „Artikel 2 ...


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