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Änderung Artikel 4 Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 01.04.2006

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Artikel 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2006 geltenden Fassung
Artikel 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2006 geltenden Fassung
durch B. v. 06.02.2006 BGBl. I S. 330
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt


(Text alte Fassung)

In Artikel 1 Abs. 2 zweiter Halbsatz der Verordnung zur Einführung der Verordnung über Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt vom 19. September 2005 (BGBl. 2005 II S. 1090) werden nach dem Wort 'ermächtigt,' die Wörter 'auch für die Bezirke der anderen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen,' eingefügt.

(Text neue Fassung)

In Artikel 2 Abs. 1 zweiter Halbsatz der Verordnung zur Einführung der Verordnung über Sicherheitspersonal in der Fahrgastschifffahrt vom 19. September 2005 (BGBl. 2005 II S. 1090) werden nach dem Wort 'ermächtigt,' die Wörter 'auch für die Bezirke der anderen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen,' eingefügt.

 

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