Artikel 20 Aufhebung des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderungen der Gerichtseinteilung
(300-4)
Das Gesetz über die Zuständigkeit der Gerichte bei Änderungen der Gerichtseinteilung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), wird aufgehoben.
interne Verweise
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