Artikel 31 Aufhebung der Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen
(301-1-1)
Die Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 301-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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