Artikel 77 Aufhebung der Vierten Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz
(312-7-1-4)
Die Vierte Verordnung über den Übergang von Aufgaben nach dem Bundeszentralregistergesetz vom 20. Juli 1976 (BGBl. I S. 1860) wird aufgehoben.
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