Artikel 147 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Artikel 147 Aufhebung des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über das Seefrachtrecht



(4101-3)

Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über das Seefrachtrecht in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 10 Abs. 7 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2355), wird aufgehoben.



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