Artikel 149 Aufhebung der Verordnung zur vorübergehenden Änderung einiger Vorschriften des Frachtrechts der Binnenschifffahrt
(4103-4)
Die Verordnung zur vorübergehenden Änderung einiger Vorschriften des Frachtrechts der Binnenschifffahrt in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4103-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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