Artikel 166 Aufhebung des Gesetzes betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst
(440-9)
Das Gesetz betreffend die Ausführung der am 9. September 1886 zu Bern abgeschlossenen Übereinkunft wegen Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 440-9, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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