Artikel 175 - Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG k.a.Abk.)

G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 25.04.2006, abweichend siehe Artikel 210
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Artikel 175 Auflösung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts



(450-13-5)

Die Artikel 9 bis 11 des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 18. Juni 1974 (BGBl. I S. 1297), das zuletzt durch Artikel 9 Abs. 3 und 4 des Gesetzes vom 21. August 1995 (BGBl. I S. 1050) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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