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Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Barwert-Verordnung (3. BarwertVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Barwert-Verordnung


Artikel 1 ändert mWv. 1. Juni 2006 BarwertV § 2, § 3

Die Barwert-Verordnung vom 24. Juni 1977 (BGBl. I S. 1014), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. Mai 2003 (BGBl. I S. 728), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Zahl „8" durch die Zahl „7.5" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Zahl „30" durch die Zahl „35" ersetzt.

cc)
In Satz 4 wird die Zahl „65" durch die Zahl „50" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Zahl „12" durch die Zahl „10,5" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Zahl „9" durch die Zahl „8,5" und die Zahl „70" durch die Zahl „65" ersetzt.

cc)
In Satz 4 wird die Zahl „80" durch die Zahl „65" ersetzt.

c)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Zahl „8" durch die Zahl „8,5" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Zahl „6" durch die Zahl „7" ersetzt.

cc)
In Satz 4 wird die Zahl „70" durch die Zahl „55" ersetzt.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Zahl „3,5" durch die Zahl „4" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Zahl „3" durch die Zahl „3.5" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 wird die Zahl „10" durch die Zahl „10.5" ersetzt.

bb)
In Satz 3 wird die Zahl „9,5" durch die Zahl „10" ersetzt.

3.
In § 7 Satz 2 wird die Angabe „31. Mai 2006" durch die Angabe „30. Juni 2008" ersetzt.

4.
Die Tabellen 1 bis 7 erhalten die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

 
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