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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben

II. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in beihilferechtlichen Angelegenheiten aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Postbank AG (PostbankWidAnO k.a.Abk.)

A. v. 27.04.2006 BGBl. I S. 1256 (Nr. 25); aufgehoben durch I. A. v. 10.10.2017 BGBl. I S. 3615
Geltung ab 01.05.2006; FNA: 2030-14-153 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 4 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes übertragen wir die sich aus § 1 Abs. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes ergebende Befugnis der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Bezug auf Entscheidungen nach den Beihilfevorschriften des Bundes der/dem in Abschnitt I genannten Leiterin/Leiter.

Für besondere Fälle behalten wir uns die Vertretung des Dienstherrn vor.