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Synopse aller Änderungen des Außenwirtschaftsgesetz am 01.01.2012

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2012 durch Artikel 1 des 161. AWGAnlÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des AWG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2012 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 15.12.2011 BAnz. S. 4653
(Textabschnitt unverändert)

Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Einfuhrliste*)


(Text alte Fassung)

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*) Die Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) gilt derzeit in der Fassung der Verordnung vom 3. Dezember 2010 (BAnz. S. 4443); Änderungen siehe Hinweis direkt unterhalb des Titels

(Text neue Fassung)

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*) Die Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) gilt derzeit in der Fassung der Verordnung vom 15. Dezember 2011 (BAnz. S. 4653); Änderungen siehe Hinweis direkt unterhalb des Titels