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Synopse aller Änderungen des Außenwirtschaftsgesetz am 01.01.2012
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2012 durch Artikel 1 des 161. AWGAnlÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des AWG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2012 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2012 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 15.12.2011 BAnz. S. 4653 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz Einfuhrliste*) | |
(Text alte Fassung) --- *) Die Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) gilt derzeit in der Fassung der Verordnung vom 3. Dezember 2010 (BAnz. S. 4443); Änderungen siehe Hinweis direkt unterhalb des Titels | (Text neue Fassung) --- *) Die Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) gilt derzeit in der Fassung der Verordnung vom 15. Dezember 2011 (BAnz. S. 4653); Änderungen siehe Hinweis direkt unterhalb des Titels |
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